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LEISTUNGEN IHRER VERSICHERUNG Informationen rund um die Kostenübernahme

Bei Fragen zur Kostenübernahme Ihres Aufenthaltes steht Ihnen unser kompetentes Team gerne zur Verfügung.
Private Krankenversicherung
Die Aufnahme von privaten Krankenversicherten in der Rehabilitationsklinik Saulgau ist selbstverständlich möglich.
Tipp: Informieren Sie sich vorab, ob die Kosten Ihres Rehabilitationsaufenthaltes von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden.
Beihilfefähigkeit
Die stationäre Behandlung in der Rehabilitationsklinik Saulgau ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beihilfefähig.
Ihre Ansprechpartnerin in der Rehabilitationsklinik Saulgau:
Cornelia Dehn
Telefon 07581 500-201
c o r n e l i a . d e h n @ w z - k l i n i k e n . d e
Gesetzliche Krankenversicherungen
Nach § 111 Absatz 2 SGB V besteht ein Versorgungsvertrag mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen.
Rentenversicherungen
Es besteht ein Belegungsvertrag mit der Deutschen Rentenversicherung Bund (früher BfA) sowie mit der Deutschen Rentenversicherung Oberbayern (früher LVA Oberbayern).
BGSW-Verfahren
Die Zulassung zur Berufsgenossenschaftlichen Stationären Weiterbehandlung (BGSW) liegt vor.
Bei Anschlussheilbehandlung (durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherungsträger) erfolgt eine kurze telefonische Terminabsprache mit dem Kostenträger und dem Akutkrankenhaus. Auch kurzfristige Direktverlegungen sind möglich.
Ihre Ansprechpartnerin in der Rehabilitationsklinik Saulgau:
Monja Grimm
Telefon 07581 500-102
m o n j a . g r i m m @ w z - k l i n i k e n . d e
AOK Sports
Unsere Klinik ist Partner des Modellprojekts „AOK Sports“, einer besonders effektiven ambulanten Physiotherapie bei schwerwiegenden Sportverletzungen.
Hier wenden Sie sich bitte an unsere Rezeption:
Telefon 07581 500-0 |
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