Rehabilitationsklinik Saulgau
Fachklinik für Orthopädie und Unfallchirurgie (BGSW)
 
 
 
 

BEGLEITUNG

Zu zweit bei uns

Sie möchten mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner Ihren Aufenthalt bei uns verbringen? Begleitpersonen sind bei uns herzlich willkommen!  
Gerne stellen wir auf Ihren Wunsch – gegen Aufpreis – ein Zustellbett in Ihr Zimmer oder Sie beziehen – bei Verfügbarkeit – ein Doppelzimmer. Und während Sie Ihre Therapien erhalten, kann Ihre Begleitperson die vor Ort gegebenen Möglichkeiten nutzen.   
  
Aus Erfahrung wissen wir, wie wichtig es gerade auch für Angehörige sein kann, Informationen und Orientierung zu erhalten und einen Ort zu haben, an dem sie Ihren Partner bei der Genesung unterstützen können.   
  
Gemeinsam Kraft schöpfen.  
Zusammen gesund sein.
  
  
 
Wir bieten Ihnen an, Ihre Begleitperson in Ihrem Patientenzimmer zu folgenden Konditionen unterzubringen (Kinder auf Anfrage):   
  

Zustellbett im Einzelzimmer

  
  
  • Übernachtung mit Frühstück: 38,- Euro  
  • Übernachtung mit Vollpension: 48,- Euro
  
  

Schlafliege im Einzelzimmer auf der Privatstation

 
  • Übernachtung mit Frühstück: 48,- Euro  
  • Übernachtung mit Vollpension: 59,- Euro
  
  

Unterbringung im Doppelzimmer

  
  
  • Übernachtung mit Frühstück: 59,- Euro  
  • Übernachtung mit Vollpension: 70,- Euro
  
  

Unterbringung auf unseren Komfortstationen

  
  
in Ihrem Einzelzimmer / in Ihrer Suite  
  • Übernachtung mit Frühstück: 57,50 Euro  
  • Übernachtung mit Vollpension: 75,- Euro
 
in Ihrem Doppelzimmer  
  • Übernachtung mit Frühstück: 68,00 Euro  
  • Übernachtung mit Vollpension: 90,- Euro
  
  
 
Wir bitten um rechtzeitige Reservierung vor Anreise.   
  
 
Ihre Begleitperson hat die Möglichkeit, das Bewegungsbad zu nutzen. Die Benutzung des Reharaumes erfordert eine kostenpflichtige Einweisung durch einen Therapeuten. Die Karten erhalten Sie an der Terminplanung.   
  
 
Anmerkung
 
In der Unterbringung sind weder Pflegeleistungen noch Anwendungen enthalten.  
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass aus organisatorischen Gründen für Begleitpersonen ein Mindestaufenthalt von einer Woche notwendig ist.  
  
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